Steuern und Förderungen: Das ist beim Bau Ihrer Solaranlage zu beachten

Wenn Sie in der Schweiz eine Solaranlage auf Ihrem Dach installieren, können Sie mit staatlicher Unterstützung rechnen. Der Bund fördert im Rahmen der Energiestrategie 2050 auch kleinere Solaranlagen auf privaten Dächern. Hier erklären wir, welche Förderungen es gibt und wie der Bau einer Solaranlage Ihre Steuererklärung beeinflussen kann.

Förderungen für Solaranlagen

Die Installation einer Solaranlage wird in der Schweiz durch eine einmalige finanzielle Unterstützung vom Staat gefördert. Diese Unterstützung heisst Einmalvergütung, kurz EIV. Die Höhe dieser Vergütung hängt von der Leistung der Anlage ab. Für Kunden von Home Energy ist vor allem die Einmalvergütung für kleine Photovoltaikanlagen (KLEIV) interessant. Diese richtet sich an Anlagen mit einer Leistung von 2 bis 100 KWp.

Wie erhalte ich meine Förderung?

Die Firma Pronovo AG kümmert sich um die Abwicklung der bundesweiten Förderungen. Sie ist dafür verantwortlich, die Einmalvergütungen im Auftrag des Bundes auszuzahlen. Normalerweise wird die Förderung ein paar Wochen nachdem der Antrag eingegangen ist, ausgezahlt.

Für eine erfolgreiche Förderung müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Die Anlage ist betriebsbereit.
  • Eine unabhängige und zertifizierte Prüfungsstelle hat bestätigt, dass die Anlage einwandfrei funktioniert.
  • Der Antrag auf Förderung wurde im Pronovo Cockpit eingereicht.

Wie viel Förderung kann ich bekommen?

Die Einmalvergütung deckt normalerweise etwa 30% der Kosten eines Referenzobjektes, also einem Objekt mit vergleichbarer Leistung ab. Es wird auch unterschieden, ob es sich um eine Aufdach- oder eine Indachanlage handelt. Indachanlagen bekommen zusätzlich 10% Förderung, da sie generell teurer sind.

Zusätzliche Förderboni nutzen

Neben der regulären Einmalvergütung gibt es weitere Boni, die Sie je nach Situation erhalten können.

Neigungswinkelbonus
Der Neigungswinkelbonus wird gewährt, wenn die Solaranlage auf einem Dach mit einer Neigung von mindestens 75 Grad installiert wird. Solche Anlagen sind besonders gut für die Stromerzeugung in den Wintermonaten geeignet. 

Höhenbonus
Der Höhenbonus wird ab einer Höhe von 1.500 Metern über dem Meeresspiegel und einer Anlagengrösse von mehr als 150 kWp gewährt und ist deshalb für Home Energy Kunden nicht relevant.

Gibt es noch andere Förderungen?

Zusätzlich zu den von Pronovo verwalteten Bundesförderungen unterstützen manche Gemeinden und Kantone den Ausbau von Solaranlagen mit eigenen Förderprogrammen. Aktuelle Informationen zu diesen Förderprogrammen finden Sie auf der Website Energiefranken.

Solaranlage und Energiesteuerung in Büren an der Aare.

Solaranlagen und Steuern ein Überblick

Der Bau einer Solaranlage kann Auswirkungen auf unterschiedliche Steuern haben. Was wie besteuert wird, kann von Kanton zu Kanton sehr unterschiedlich sein. Wir geben hier einen Überblick über die gängigsten Steuerarten. Im konkreten Fall konsultieren Sie Ihren Steuerexperten.

Was kann ich von der Steuer absetzen?

Grundsätzlich lässt sich die Investition in eine Solaranlage direkt als Liegenschaftsunterhalt vom steuerbaren Einkommen abziehen, was zu Steuerersparnissen führt. Je nach Einkommenshöhe und damit verbundener Steuerprogression, kann der Bau einer Solaranlage also neben dem ökologischen Aspekt auch einen positiven ökonomischen Aspekt haben.

Auch zukünftige Unterhaltsarbeiten an der Solaranlage, wie beispielsweise die Auswechslung eines Wechselrichters, können direkt vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.

Wie wirken sich Fördergelder auf meine Steuern aus?

Fördergelder sind wie normale Einkünfte zu behandeln und unterliegen der Einkommenssteuer. Bitte beachten Sie, dass die Fördermittel in der Steuerperiode, in der Sie sie erhalten haben, berücksichtigt werden müssen.

Wann kann ich den Bau von der Steuer absetzen?

Nachdem die Anlage erfolgreich auf Ihrem Dach montiert wurde und die Arbeiten abgeschlossen sind, erhalten Sie die Schlussrechnung mit dem dazugehörigen Leistungsverzeichnis.

Das Ausstellungsdatum der Schlussrechnung ist massgebend in welcher Steuerperiode die Investition angegeben werden kann.

Kann ich die Kosten für den Bau eines Stromspeichers von den Steuern abziehen?

Ja, grundsätzlich können Stromspeicher in jedem Kanton in der Schweiz von den Steuern abgezogen werden. In manchen Kantonen muss der Stromspeicher mit der Solaranlage zusammengebaut werden, um ihn abzuziehen. In anderen kann er auch nachgerüstet werden. Informieren Sie sich unbedingt rechtzeitig in Ihrem Kanton.

Verkaufter Strom als Einkommen

Verkauft man seinen überschüssigen Solarstrom an den Energieversorger weiter, unterliegt der Erlös aus dem Verkauf wie jedes Einkommen der Einkommenssteuer. Welcher Betrag schlussendlich als Einkommen deklariert werden muss, ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich.

Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, nach welchem Prinzip der Erlös aus verkauftem Strom versteuert werden muss: 

Bruttoprinzip
Sie erhalten die volle Rückliefer-/Einspeisevergütung und müssen diese als Einkommen deklarieren.

Nettoprinzip
Hierbei werden die Kosten für den eigenen Strombezug gegen den Betrag des verkauften Stroms verrechnet. Wenn nach dieser Rechnung noch ein Ertrag übrigbleibt, muss dieser als Einkommen angegeben werden.

Solarstrom lohnt sich

Wie sie sehen, wird Schweizer Solarstrom mit Einmalvergütungen gefördert und kann auch steuerlich sehr interessant sein. Die genauen Voraussetzungen für die Förderung sind von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Kontaktieren Sie uns noch heute für ein Beratungsgespräch und lassen Sie sich von unseren Energieexperten beraten.

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